Deutschland: Werbeverbot für Tabak gefordert
Bündnis 90 / Die Grünen fordern neues Gesetz / Aus für Plakate und Kinowerbung im Jahr 2020?
BERLIN // Findet das Verbot für Tabakwerbung in der laufenden Legislaturperiode eine Mehrheit? DTZ hat den Entwurf von Bündnis 90 / Die Grünen vorliegen und nennt die wichtigsten Eckpunkte. Die Fraktion hat den Entwurf am 24. April eingereicht, einen Tag später erfolgte die Veröffentlichung als Drucksache 19/1878. Der „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes“ schildert zunächst das aus Sicht der Verfasser bestehende Problem, dass Deutschland das einzige Land der Europäischen Union sei, „in dem großflächige Außenwerbung auf Plakaten oder Tabakwerbung im Kino immer noch erlaubt“ seien. Damit verstoße Deutschland gegen internationale Rahmenabkommen. Außerdem erschwere die Werbung eine wirksame Suchtprävention.
Mit dem nun vorgelegten Gesetzentwurf soll demnach ein „Verbot der Außenwerbung und der Kinowerbung für Tabakerzeugnisse, elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter geschaffen“ werden. Außerdem soll die kostenlose Abgabe von Tabakerzeugnissen untersagt werden. Die Maßnahmen dieses Gesetzes dienten dazu, „den Gesundheitszustand in der Bevölkerung zu verbessern“. Außerdem führen die Verfasser des Entwurfes ein Kapitel zu den erwarteten Kosten aus. Darin heißt es, Städte und Gemeinden vermieteten Werbeflächen und erzielten auf diese Weise Einnahmen für die kommunalen Kassen. Da jedoch auch private Unternehmen solche Flächen anböten, sei nicht festzustellen, welche Beträge den Kämmerern als Folge des geplanten Werbeverbotes entgingen.
Genauer gehen die Autoren auf die volkswirtschaftlichen Kosten durch „Krankheiten und Gesundheitsprobleme im Zusammenhang mit dem Rauchen“ ein, die sie – in Anlehnung an eine Untersuchung des Deutschen Krebsforschungszentrums von 2015 – mit 79,1 Milliarden Euro beziffern. Im eigentlichen Gesetzentwurf fällt auf, dass einerseits im Bereich E-Zigarette nicht zwischen nikotinhaltigen und nikotinfreien Liquids unterschieden wird. Bestehen bleibt die Möglichkeit des Fachhandels, an seinen Außenwänden zu werben.
Im Allgemeinen Teil halten die Verfasser fest, dass der Entwurf als Ergänzung der bestehenden Werbeverbote im Hörfunk, in der Presse und anderen gedruckten Erzeugnissen sowie im Fernsehen und in digitalen Medien gedacht sei. Das neue Verbot solle – nach einer Übergangsfrist – am 1. Juli 2020 in Kraft treten. „Die mit diesen Maßnahmen einhergehenden Eingriffe in die Freiheitsrechte der betroffenen Unternehmen der Tabakwirtschaft und der Werbewirtschaft, insbesondere in die Grundrechte der Meinungsäußerungsfreiheit und der Berufsfreiheit, sind aus Gründen des Gesundheitsschutzes gerechtfertigt“, schreibt die Fraktion. Zudem seien die Werbeverbote verhältnismäßig, heißt es: „Angesichts einer nur leicht rückläufigen Raucherquote sind Warnhinweise und sonstige bisher getroffene Maßnahmen zur Eindämmung des Tabakkonsums trotz des hohen Schutzgutes der Pressefreiheit gegenüber der überragenden Bedeutung des Gesundheits- und Jugendschutzes keine geeignete Handlungsalternative.“
Dieser Artikel erschien ursprünglich auf dtz-online.de.