Einheitliche Ablöseregelung für ganz Österreich
Monopolverwaltung GmbH präsentiert neues Bewertungsmodell für Trafikablösen
Kam es in der Vergangenheit zu einer Trafikübergabe, konnte die Bewertung des Kaufpreises unterschiedlich ausfallen, je nachdem, in welchem Bundesland die Trafik zu übergeben war. Wurden – neben der Möglichkeit der Ausschreibung durch die Monopolverwaltung GmbH (MVG) – im Westen Sachwerte herangezogen, war es im Osten und Süden Österreichs ein Näherungswert von 10 Prozent vom Tabakumsatz. Nun hat die Monopolverwaltung GmbH nach zweijähriger, intensiver Zusammenarbeit mit dem Bundesgremium ein einheitliches und österreichweit gültiges Ablöseverfahren präsentiert.
Rechtsgutachten als Grundlage
Das neue Modell vereint die Besonderheiten des Tabakmonopolgesetzwesens mit den in Österreich allgemein geltenden Grundsätzen für Unternehmensbewertungen: Da sich die unternehmerische Tätigkeit von Tabakfachgeschäften nicht auf den Einzelhandel mit Tabakerzeugnissen beschränkt, sondern auch den Einzelhandel von Nicht-Monopolware wie z.B. Papier- und Schreibwaren umfasst, müssen bei der Bewertung des Kaufpreises beide Bereiche berücksichtigt und separat bewertet werden. Darauf aufbauend, arbeitete Univ.-Prof. Dr. Romuald Bertl, Leiter des Fachausschusses Unternehmensbewertung des Fachsenats für Betriebswirtschaft und Organisation der Kammer der Wirtschaftstreuhänder (KWT), ein Rechtsgutachten aus, das ab sofort die Grundlage für die Bewertung von Trafiken bei Nachbesetzungen darstellt. Für die Berechnung herangezogen werden somit Sachwerte für den Monopolbereich und der Unternehmenswert für den Nicht-Monopolbereich – ein faires und gerechtes System für beide Seiten, sind sich MVG-Geschäftsführer Mag. Hannes Hofer, Bundesgremialobmann Josef Prirschl und Univ.-Prof. Dr. Bertl einig.
Wie das Bundesgremium in einer Aussendung mitteilt, wird im neuen Modell die Ertragslage einer Trafik berücksichtigt, was bei der bisher üblichen Ablöse in Höhe von 10 Prozent des Bruttotabakumsatzes eines Jahres nicht der Fall war. Neu ist auch, dass zusätzlich auch die Sachwerte abgelöst werden. Davon profitieren jene Trafiken, bei denen nach der Berücksichtigung des Unternehmerlohns kein Unternehmenswert aufscheint. Konkret wird bei der Neuberechnung der Nicht-Monopolbereich in Relation zum Geschäftsanteil und Gewinn der Trafik bewertet. Dieses Ergebnis wird zum “Monopolwert” dazugerechnet, der im Wesentlichen aus den anteiligen Sachwerten und dem Warenlager besteht. Ergibt sich bei der Bewertung des Nicht-Monopolbereichs kein eigener Firmenwert, wird dieser Unternehmensbereich ebenfalls durch Bewertung der Sachwerte und des Warenlagers berücksichtigt, heißt es vonseiten der MVG. Für den scheidenden Trafikanten können so Firmenwerte entstehen und andererseits hätte der Neutrafikant die Möglichkeit, den so ermittelten Kaufpreis in absehbarer Zeit wieder zu verdienen. Dieses System ermutige Trafikanten, bis zuletzt in seine Trafik zu investieren, so Hofer, denn “jeder in die Trafik investierte Cent kann bei der Übergabe zurückgeholt werden.” Für die Bewertung werde immer auf die Bilanzen der vergangenen drei Jahre zugegriffen.
Ein faires System

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Mit dem neuen Ablösemodell konnte nun ein wichtiges Projekt abgeschlossen werden. Die Monopolverwaltung GmbH als auch das Bundesgremium sind sich einig, was das Ergebnis betrifft. Mag. Hannes Hofer, Geschäftsführer der Monopolverwaltung GmbH: “Diese einheitliche Bewertung für Gesamtösterreich ist ein großer Erfolg. Das Berechnungsmodell ist fair und richtig für beide Seiten, den Abgeber einer Trafik und den Übernehmer.“ Bundesgremialobmann Josef Prirschl: „Die Ablöse NEU ist ein sowohl von allen Landesgremien, den Vertretern der Fraktion als auch von den Branchengutachtern akzeptiertes Modell. Für mich ist damit ein großer Schritt zu Einheitlichkeit und Fairness getan. Das komplexe Thema kann jetzt mit einem relativ einfachen, aber auf jeden Fall nachvollziehbarem Berechnungsmodell dargestellt werden.“ Gültig ist das Modell „Ablöse NEU“ ab sofort. Aber, so Hofer, wenn bereits eine Vereinbarung für eine Trafikübernahme bestehe, greife die Monopolverwaltung nicht ein, stehe aber natürlich jederzeit für Fragen zur Verfügung.
Das Gutachten sowie die Präsentation sind auf der Webseite der MVG abrufbar.