Finale in Luxemburg
EU-Gerichtshof antwortet auf Planta-Fragen
LUXEMBURG // Mit Bezug auf die Klage von Planta Tabak vor dem Verwaltungsgericht Berlin gegen Bestimmungen der Tabakproduktrichtlinie geht es weiter. Das Gericht hatte eine Reihe von Fragen an den Gerichtshof der Europäischen Union gestellt, um eindeutige Antworten zu erhalten. Nun hat der Generalanwalt Henrik Saugmandsgaard seine Schlussanträge in dem Verfahren vorgelegt.
Der Jurist schlägt dem Gerichtshof vor zu entscheiden, dass das weitgehende Verbot des Verkaufs von Tabakerzeugnissen mit einem charakteristischen Aroma mit dem Grundsatz der Gleichbehandlung vereinbar ist. Wesentlicher Bestandteil der Produktlinie von Planta waren aromatisierte Tabake zum Selbstdrehen, insbesondere mit Menthol. Produkte wie die Mentholzigaretten dürfen noch bis 20. Mai 2020 in Verkehr gebracht werden. Damit könnten die Konsumenten ihre Gewohnheiten ändern, so das Argument des Gesetzgebers.
Der Generalanwalt vertritt zudem die Auffassung, die Richtlinie verbiete jede (auch nicht werbliche) Nennung des Aromastoffs, den aromatisierte Tabakerzeugnisse enthielten – und das sowohl auf der Packung als auch auf der Außenverpackung und schließlich dem Produkt selbst. Denn diese Angabe genüge, die schädigende Wirkung dieses Erzeugnisses auf die menschliche Gesundheit herunterzuspielen.
Dieser Artikel erschien ursprünglich auf dtz-online.de.