„Nur Trafiken sind sicherer Verkaufskanal“
Hanf und Cannabisprodukte als legale Handelswaren? Was immer öfter diskutiert wird, ist auch in der Branche ein Thema. Einigkeit herrscht über eines: Wenn freier Verkauf, dann nur in der Trafik.
Legaler Hanf ist ein sensibles Produkt, dessen Verkauf ausschließlich über den sicheren Verkaufskanal der Trafik erfolgen darf. So äußert sich Bundesgremialobmann Josef Prirschl zur aufflammenden Diskussion über die Freigabe von Cannabisprodukten: “In Trafiken werden die Auflagen des Jugendschutzes eingehalten, wir beweisen immer wieder, dass wir mit sensiblen Genussmitteln verantwortungsvoll umgehen können!” Zudem würden Trafiken nicht nur durch die Behörden, sondern auch durch die Monopolgesellschaft kontrolliert. Daher sollten alle Produkte, die Altersbeschränkungen unterliegen, etwa auch hochprozentiger Alkohol, E-Zigaretten oder Dampfer, in die Trafiken kommen. Zu vermeiden gelte es eine Situation, wie jene der E-Zigaretten, die lange auf gesetzlich nicht abgesicherter Basis verkauft worden seien.
“Arbeiten mit Hochdruck an Lösung”
Für die Monopolverwaltung stellt Geschäftsführer Hannes Hofer klar: “Das Tabaksteuergesetz regelt die Behandlung von Rauchtabak, unabhängig davon, ob es sich um Tabak oder andere Pflanzen handelt. Demnach sind legale Hanfprodukte, die geraucht werden können, als Rauchtabak zu sehen und müssen in den Trafiken verkauft werden.” Hierzu lägen bereits Anträge beim Finanzministerium vor: “Das Thema ist für das Trafikwesen nicht nur wichtig, sondern auch dringend. Wir arbeiten in Abstimmung mit dem Bundesgremium mit Hochdruck daran.”
Der Wiener Gremialobmann Andreas Schiefer ist auch für den Verkauf in der Trafik und mahnt zu Tempo: “Wichtig ist, dass es nicht zu einer typisch österreichischen Entscheidung kommt, die jahrelang dauert. Der Staat lässt sich ja auch viel Geld entgehen, denn legale Cannabisprodukte werden sicher mit einer entsprechenden Steuer belegt und bringen dem Fiskus so beträchtliche Einnahmen. Niemand braucht so naiv zu sein um zu glauben, dass ohne Freigabe kein Cannabis konsumiert wird!”