Rauchen erst ab 18 Jahren nun fix

Die Landesjugendreferenten haben sich geeinigt: Das Einstiegsalter für das Rauchen wird in ganz Österreich von 16 auf 18 Jahre erhöht. Für die Trafikanten gab es dabei Lob für die gute Kooperation.

Mit Spannung wie noch selten zuvor hatte ganz Österreich Ende April ins malerische Hall in Tirol geblickt, als die Landesjugendreferenten der neun Bundesländer dort ihre Jahreskonferenz abhielten. Schließlich galt es, nach mehreren Anläufen die von Bundesland zu Bundesland unterschiedlichen Bestimmungen in Materien wie den Ausgehzeiten, dem Konsum von Alkohol sowie dem Einstiegsalter für das Rauchen zu harmonisieren. In weiten Bereichen gelang diesmal der Schulterschluss über alle Ländergrenzen hinweg. Beim für die Trafikanten wichtigsten Thema, dem Einstiegsalter für das Rauchen, wurde Einigkeit erzielt. Somit wird das Schutzalter für den Genuss von Tabakwaren von derzeit 16 einheitlich auf 18 Jahre erhöht.

Eigentlich hatten sich die für die Materie zuständigen Landesräte aller Bundesländer bereits im März des Vorjahres auf ein gemeinsames Vorgehen zur Erhöhung des Einstiegsalters für das Rauchen verständigt. Doch dann machte die neue Bundesregierung mit ihrem Rückzieher beim ursprünglich geplanten totalen Rauchverbot in der Gastronomie einen Strich durch die Rechnung, wodurch auch der angekündigte Stopp der Tabakwarenabgabe an unter 18-Jährige vom Tisch war. Die Folge: Das Verkaufsverbot für Jugendliche wurde bis dato noch in keinem einzigen Bundesland umgesetzt.

Viel Lob für Trafikantengremium. Doch jetzt ist alles anders: Die Erhöhung des Mindestalters für den Kauf von Tabakprodukten von derzeit 16 auf 18 Jahre kommt, sie tritt am 1. Jänner 2019 in Kraft. Bei der erwähnten Konferenz der Landesjugendreferenten in Hall in Tirol gab es dann sogar ausdrückliches Lob für das Bundesgremium der Tabaktrafikanten, das vom Vorsitzenden der Tagung für die konstruktive Zusammenarbeit hervorgehoben wurde. Das freut natürlich auch Bundesgremialobmann Josef Prirschl: „Das Bestreben der Trafikantinnen und Trafikanten, den Jugendschutz aktiv zu leben, und die Bereitschaft, dafür auch finanzielle Mittel in die Hand zu nehmen – wie etwa für die technische Umrüstung der Zigarettenautomaten –, wurden positiv erwähnt. Als Erfolg können wir die Gültigkeit der neuen Altersgrenze erst ab Jänner 2019 und nicht schon ab Mai 2018 in Anspruch nehmen. Von der Anhebung der Altersgrenze von 16 auf 18 Jahre erwarte ich mir keine allzu großen Umsatzeinbrüche. Außerdem sind wir gemeinsam mit der Monopolverwaltung auf der Suche nach neuen Geschäftsfeldern, wie aktuell etwa dem Angebot von Kaffee aus der Trafik.“

Skrdla: „Müssen es erklären“. Für die Obfrau der Wohlfahrtseinrichtung der Tabaktrafikanten Österreichs (WE), Heidemarie Skrdla, ist das Einstiegsalter fürs Rauchen ein wichtiges Thema: „Die Trafikanten werden viel Mühe haben, den Jugendlichen zu erklären, warum sie etwa derzeit als 16-Jährige noch Zigaretten kaufen können, nächstes Jahr als 17-Jährige allerdings nicht mehr. Aber es ist für unsere Zukunft wichtig, unsere Zuverlässigkeit zu beweisen, wenn es darum geht, noch weitere sensible Produkte ins Sortiment der Trafiken zu bekommen.
Wenn sich alle Trafikanten an die neuen Spielregeln halten, sehe ich in der Neuregelung jedoch keinerlei Probleme!“

Rauchverbot in Autos mit Jugendlichen. Neben dem Verkaufsverbot von Zigaretten an unter 18-Jährige umfasst der Beschluss der Landesjugendreferenten auch noch ein Rauchverbot in Autos, wenn Minderjährige an Bord sind. Allerdings herrscht derzeit Unklarheit, wie dieses Verbot kontrolliert und Verstöße dagegen bestraft werden sollen. Gebrannter Alkohol überall erst ab 18 Einigkeit herrschte bei den Landesjugendreferenten nicht nur beim Thema Anhebung des Raucher-Schutzalters, sondern auch bei der Abgabe von hochprozentigem Alkohol. Dieser darf künftig in allen Bundesländern nur noch an über 18-Jährige abgegeben werden. Dazu müssen Wien, Niederösterreich und das Burgenland ihre Regeln verschärfen, denn sie kannten bislang nur die Abgabe von Alkohol generell ab 16 Jahren. In allen anderen Bundesländern hatte man schon vorher beim Abgabealter zwischen alkoholischen Getränken wie Bier, Wein und Alkoholika mit höherem Prozentegehalt,
also Spirituosen, unterschieden und die Altersgrenze mit 16 beziehungsweise 18 Jahren festgesetzt gehabt.

Tauziehen um die Ausgehzeiten. Auf keinen einheitlichen Beschluss konnte man sich hingegen bei den Ausgehzeiten für Jugendliche einigen. Hier hatte es den größten Harmonisierungsbedarf gegeben, klafften doch die einzelnen Länderbestimmungen in manchen Bereichen weit auseinander. Schließlich einigten sich acht von neun Landesreferenten darauf, dass Jugendliche bis 14 Jahre in Zukunft bis 23 Uhr ausbleiben dürfen, zwischen 14 und 16 Jahren bis 1 Uhr, und ab 16 Jahren gibt es keine Grenzen mehr. Das war offenbar auch der Streitpunkt bei den Oberösterreichern, die bei der Konferenz nicht vertreten waren. Noch dazu gibt es für die in Tirol besprochenen Themen in Oberösterreich drei zuständge Landesräte, die sich nicht überall einig waren. FPÖ-Landesrat Elmar Podgorschek hatte zu den Ausgehzeiten in einem Zeitungsinterview erklärt, er halte „eine Liberalisierung“ für „das falsche Signal“. In Oberösterreich gilt, dass Kinder unter 14 Jahren ohne Begleitung bis 22 Uhr ausgehen dürfen, für 14- bis 16-Jährige ist um Mitternacht Schluss, ab 16 Jahren heißt es Open End. Podgorschek nannte dies „ausreichend“. Oberösterreichs Landeshauptmann Thomas Stelzer (ÖVP) hatte die Harmonisierung des Jugendschutzgesetzes zwar mittragen wollen, sagte aber auch, er respektiere die Entscheidung des zuständigen Landesrats. Die ebenfalls bei der Landesjugendreferenten- Konferenz anwesende Jugendministerin Juliane Bogner-Strauß (ÖVP) bezeichnete die Beschlüsse von Hall als „historisch“. Nach 35 Jahren sei es gelungen, den Jugendschutz zu harmonisieren. „Ich freue mich mit unseren Jugendlichen“, meinte Bogner-Strauß.