Überbrückungshilfe durch MVG

Wer für einen Fixkostenzuschuss nicht infrage kommt, kann bei der MVG um Überbrückungshilfe für das Vorjahr und auch um einen Vorschuss auf Überbrückungshilfe 2021 ansuchen.

Die Änderungen des Soli- und Strukturfonds (SOFO) mit Jahresbeginn ermöglichen u. a. Trafikanten eine finanzielle Unterstützung, die keinen Fixkostenzuschuss erhalten haben.

Überbrückungshilfe 2020
Für die Überbrückungshilfe 2020 sind alle Tabakfachgeschäfte anspruchsberechtigt,
– deren Tabakwarenumsatz 2019 unter dem österreichischen Durchschnitt war und
– deren Tabakwarenumsatzrückgänge 2020 mehr als 10 Prozent gegenüber dem Umsatz des Jahres 2019 betragen haben. Bei den darüberhinausgehenden Umsatzrückgängen (über 10 Prozent) werden 50 Prozent der entgangenen Tabakhandelsspanne ersetzt.

Der Antrag für 2020 kann bis 31. März 2021 gestellt werden. Zu berücksichtigen sind noch etwaige Ansprüche aus dem staatlichen Corona-Hilfsfonds für 2020. „Die Höhe etwaiger Ansprüche bzw. der Auszahlungen sind vom Steuerberater schriftlich zu bestätigen. Sollte der Tabaktrafikant keinen Anspruch auf einen Zuschuss aus dem Corona-Hilfsfonds haben, ist dieser Umstand ebenfalls vom Steuerberater zu bestätigen“, informiert Andreas Marketz, Monopolstellenleiter Steiermark & Kärnten sowie MVG-Solidaritätsfonds-Koordinator.

Thomas Prinz, Rechnungswesenexperte der Wohlfahrtseinrichtung der Tabaktrafikanten (We), erklärt den Sachverhalt anhand eines Praxisbeispiels: „In den Richtlinien für den Fixkostenzuschuss I wird klar von einem Umsatzrückgang von 40 Prozent gesprochen. Kommt man hier beispielsweise nur auf 39,5 Prozent, erfüllt man die Kriterien nicht. Es wird kein Ablehnungsbescheid ausgestellt, daher hat der Steuerberater/Bilanzbuchhalter den coronabedingten Umsatzausfall schriftlich zu bestätigen.“

Vorschuss auf Überbrückungshilfe 2021
„Jene Tabakfachgeschäfte, deren Tabakwarenumsatz 2020 unter dem österreichischen Durchschnitt war und die aufgrund von situationsbedingten temporären Umsatzrückgängen damit rechnen, Ende 2021 einen Umsatzrückgang bei Tabakwaren gegenüber 2020 von mehr als 10 Prozent zu haben, sind für diesen Vorschuss auf Überbrückungshilfe anspruchsberechtigt“, erklärt Marketz. Der Vorschuss kann bis zu 10.000 Euro betragen. Eingebracht werden können solche Anträge auf Vorschüsse beim Eintreten von situationsbedingten, zeitlich begrenzten Umsatzrückgängen quartalsweise bis zum Ende des jeweiligen Folgequartals. Auch hier muss der Antragsteller einen schriftlichen Nachweis des Steuerberaters erbringen, dass kein Anspruch auf Zahlungen aus dem staatlichen Corona-Hilfsfonds für den Bestandszeitraum besteht. Der Vorschuss ist insbesondere für situationsbedingte temporäre Umsatzrückgänge gedacht, wie z. B. durch eine Baustelle vor dem Geschäft oder Verlegung der Trafik in ein Ausweichquartier. Zu beachten ist laut Marketz, dass „geleistete Vorschüsse auf die Überbrückungshilfe 2021 im Zuge einer Jahresdurchrechnung im Jahr 2022 evaluiert und im Falle einer Überzahlung rückgefordert werden“.

Anträge zum Downloaden
Die Formulare „Antrag auf Überbrückungshilfe an den Solidaritäts- und Strukturfonds 2020“ sowie „Antrag auf Überbrückungshilfe (Vorschuss) auf den Solidaritäts- und Strukturfonds 2021“ stehen unter
www.mvg.at zum Download bereit.