Verfassungsklage gegen Gastro-Rauchergesetz
Stadt Wien will Gastro-Rauchverbot durch Prüfung des Höchstgerichts doch noch durchsetzen
Wie der Standard berichtet, kündigte am Montag Wiens Umweltstadträtin Ulli Sima (SPÖ) bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (SPÖ) und dem Verfassungsjuristen Bernd-Christian Funk an, die Stadt Wien werde gegen das Kippen des generellen Rauchverbots in der Gastronomie vor den Verfassungsgerichtshof ziehen: “”Wir sagen der Raucherregierung den Kampf an und werden bei der nächsten Sitzung des Wiener Landtages eine Verfassungsklage einbringen”, so Sima. Nach gründlicher Prüfung habe man valide Argumente dafür zusammenzutragen.
Laut Verfassungsjurist Funk käme es durch das von aktuelle, von ÖVP und FPÖ beschlossene Gesetz zu mehreren Ungleichbehandlungen, vor allem bei Arbeitnehmern und Kindern. Diese beiden Gruppen hätten keine Wahlfreiheit ob Rauchen oder nicht. Bei Kindern führt Funk überdies eine “Unlogik” des Gesetzes auf: “Sie dürfen nicht rauchen, aber können sich im Raucherbereich aufhalten, das ist nicht ausgeschlossen. Im Vergleich dazu dürfen Kinder im geschlossenen Auto nicht dem Rauch ausgesetzt sein.” Dem Juristen zufolge gebe es auch eine Ungleichbehandlung gegenüber anderer Gewerbe: In Kinos oder Tanzschulen gelte strenges Rauchverbot, sie seien aber mit der Gastronomie vergleichbar.
Ganz anders sehen den Fall zwei weitere Verfassungsrechtler, Theo Öhlinger sowie Heinz Mayer, gegenüber dem Ö1-Morgenjournal. Öhlinger prophezeit der Stadt Wien eine Bauchlandung: “Ich halte die Aufhebung des absoluten Rauchverbots auch für schlecht, aber nicht alles, was schlecht ist, ist deshalb auch schon verfassungswidrig.” Es sei nicht Sache des VfGH über ein Rauchverbot zu entscheiden. Die Argumentation der Ungleichbehandlung hält Öhlinger für aussichtslos:”Wenn man diesen Gedanken konsequent durchdenkt, dann müsste man wahrscheinlich auch das Autofahren verbieten, denn auch das schadet anderen Menschen.” Auch Verfassungsexperte Heinz Mayer sieht in der Wahrung des öffentlichen Interesses – wie zum Beispiel den Schutz von Nichtrauchern – für sich allein keinen Verfassungsgrundsatz: “Der Gesetzgeber kann auch Regelungen treffen, die vielleicht zu einem ungesunden Leben führen oder gefährliche Tätigkeiten erlauben.”
Die Wirtschaftskammer spricht sich gegen die Klage aus und kontert zumindest eine der Argumentationen des Verfassungsjuristen: “Mitarbeiter werden in der Gastronomie händeringend gesucht und somit kann jeder sich sehr wohl aussuchen, ob er oder sie in einem Raucherbetrieb arbeiten möchte.” Die Wiener Gastronomievertretung fordert Rechtssicherheit für die Gastrobetriebe. Es solle nicht laufend “auf dem Rücken der Gastronomie ein ideologischer Streit ausgetragen werden.”